Gehölzfreistellung Seltenrain
Umsetzung Fließgewässerentwicklung
Bad Tennstedt durch GUV Helbe
Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger, dass in der Ortslage Bad Tennstedt im Mündungsbereich des Seltenraines in den Schambach sowie im Bereich der Bruchwiese/ Eisteiche bis zum 28.02.2025 Gehölzfreistellungen durchgeführt werden. Diese Gehölzfreistellungen sind erforderlich, um ein Projekt zur Fließgewässerentwicklung im Sommer 2025 baulich umzusetzen.
Die Entnahme von Schnittholz ist prinzipiell im Bereich des FFH Gebietes Bruchwiese untersagt. Die Gehölzfreistellungen des GUV Helbe unterliegen strengen naturschutzrechtlichen Auflagen. Die entnommen Gehölze sind nicht zur Verwendung durch Dritte freigegeben. Diese werden im Zuge des weiteren Projektverlaufes wiederverwendet.
Eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit war in der kurzen Zeitspanne zwischen Genehmigung (Anfang Februar 2025), Ausschreibung und Ausführungszeitraum nicht möglich. Daher werden wir in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im März 2025 über das Projekt informieren. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist eine Ausführung über den 28.02. hinaus nicht möglich. Eine Verschiebung in die nächste Periode für Gehölzarbeiten würde einen massiven Verzug bei der Projektdurchführung bedeuten.
Die Entnahme der gefällten Gehölze im Bereich der Arbeiten oder des
Lagerortes ist untersagt!
Für die Maßnahme ist der GUV Helbe zuständig. Die Umsetzung der Arbeiten wird durch eine ökologische Baubegleitung überwacht.
Wir bitten um Verständnis und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.